Bis wann sind die alten Kirchenvorstände im Amt? Wann und wie wird der neue Kirchenvorstand gebildet? Wie viele Mitglieder hat er aus jeder Gemeinde? Wann gibt es die nächsten KV-Wahlen?
Nach der Vereinigung werden automatisch alle derzeit gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher bis zum Ende der laufenden Wahlperiode Mitglieder des Kirchenvorstands der neuen Gemeinde. Die aktuelle Wahlperiode endet im Jahr 2026.
Deswegen ist die Vereinigung zum 1. Januar 2026 geplant, da dann im Verlauf des Jahres ein neuer Kirchenvorstand gewählt werden kann. Der neue Kirchenvorstand wäre dann mit 12-16 Personen deutlich kleiner besetzt als der gemeinsame Kirchenvorstand zum Zeitpunkt der Vereinigung mit über 50 Mitgliedern. Das neue Ortsgesetz zur Wahl des Kirchenvorstands wird Bestimmungen enthalten, die sicherstellen, dass alle Gemeindebereiche ausreichend im Kirchenvorstand vertreten sind. Einzelheiten hierzu sind derzeit noch in der Abstimmung.
Wie und wo werden die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst künftig eingesetzt: Pfarrer, Kantoren, Gemeindepädagogen? Welche Änderungen wird es geben?
Bisher sind keine Änderungen der Einsatzbereiche vorgesehen, die mit der Vereinigung zusammenhängen. Änderungen sind gerade aktuell vorgenommen worden, da es in den Bereichen Kirchenmusik und Gemeindepädagogik zum 1. Januar 2025 Kürzungen gegeben hat. Solche Änderungen sind zukünftig auch wieder zu erwarten, aber im Einzelnen jetzt nicht absehbar. Sie würden auch ohne Gemeindevereinigung auf die Schwesterkirchgemeinden zukommen.
Was passiert mit den Verwaltungsangestellten und Hausmeistern? Werden sie neu angestellt?
Die neue Gemeinde ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinden. Alle Mitarbeitenden werden unter den bisherigen vertraglichen Vereinbarungen übernommen. Allerdings müssen mit allen Mitarbeitenden neue Arbeitsverträge geschlossen werden, damit sichergestellt werden kann, dass sie theoretisch im gesamten Gemeindebereich eingesetzt werden können. Es ist allerdings sinnvoll, dass die Mitarbeitenden in der Hauptsache in den Gemeindebereichen weiterarbeiten, in denen sie bisher tätig waren.
Wie sollen Helfer zukünftig einbezogen werden?
Wir hoffen, dass sich ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer weiterhin in den Bereichen engagieren, in denen sie bisher tätig waren. Die Stärkung und Wertschätzung des Ehrenamtes wird eine der wichtigsten Aufgaben der vereinigten Gemeinde sein.