Welche Gottesdienste, Veranstaltungen und Kreise werden zukünftig stattfinden? Werden die jetzigen Angebote reduziert oder an einen anderen Ort verlegt?

 

Wir wollen Gottesdienste und Kreise zunächst soweit wie möglich in gleicher Weise wie bisher aufrechterhalten. Wenn Angebote reduziert werden müssen, dann ist das nicht eine Folge des Zusammenschlusses, sondern die Folge von zeitweise unbesetzten Stellen oder von Stellenkürzungen. In solchen Fällen ermöglicht es gerade der Zusammenschluss, dass ausreichende Angebote in der gemeinsamen Gemeinde gemacht werden können.

 

Wann und wie oft wird das Büro in unserer Kirche geöffnet sein?

 

Die vereinigte Kirchgemeinde wird nach den derzeitigen Überlegungen eine zentrale Verwaltung im Kirchgemeindehaus Reckestraße 6 haben, deren Büro wochentäglich geöffnet sein soll. Damit ist gewährleistet, dass an den Wochentagen immer eine Ansprechperson für die Gemeindeglieder und Mitarbeitenden da sein wird. Zugleich soll es in den bisherigen Gemeindebüros in der Matthäuskirche, Zionskirche und in Coschütz wöchentlich an mindestens einem Tag Sprechzeiten geben.

 

Zum Thema „Zentrale Verwaltung“ sind die konkreten Planungen noch in den Anfängen.

 

Werden Veranstaltungen zukünftig von einem großen Gremium geplant oder in den Ortskirchen, wo sie stattfinden?

 

In der vereinigten Gemeinde werden die Veranstaltungen (wie schon jetzt) in einem gemeinsamen Jahresplan aufeinander abgestimmt. Welche Veranstaltungen in den verschiedenen Bereichen stattfinden werden, hängt von den Ideen und vom Engagement der Gemeindeglieder und Mitarbeitenden vor Ort ab. Wo sich eine Gruppe findet, die etwas Bestimmtes durchführen will, kann dies nach Absprache mit dem jeweiligen Ortskirchenausschuss und den verantwortlichen Mitarbeitenden geschehen.

 

Welche Ausschüsse wird es zukünftig geben? Wie werden sie organisiert und wo tagen sie?

 

Der Kirchenvorstand der vereinigten Kirchgemeinde kann für verschiedene Aufgabenbereiche Ausschüsse einsetzen. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Kirchenvorstands vor. Der Kirchenvorstand kann den Ausschüssen auch gewisse Entscheidungsbefugnisse übertragen. In diesem Sinne wird es dann z.B. einen Gemeindeaufbauausschuss, einen Kindergartenausschuss, einen Kinder- und Jugendausschuss sowie einen Finanzausschuss geben.

 

Besonders wichtig sind aber Ortskirchenausschüsse, die das Gemeindeleben in den einzelnen Bereichen zu organisieren haben. Einzelheiten hierzu sind noch nicht beschlossen worden.

 

Warum sind wir nicht Schwestern geblieben? Warum kommt die Vereinigung der Gemeinden zum jetzigen Zeitpunkt?

 

Das Schwesternkirchverhältnis hält nach dem Kirchgemeindestrukturgesetz die in einer sogenannten „Struktureinheit“ verbundenen Gemeinde auf größtmöglichen Abstand. Das schien den Verantwortlichen in den Kirchenvorständen bisher die beste Lösung für das Gemeindeleben der einzelnen Gemeinden zu sein. In den vergangenen Jahren sind wir vier Schwesterkirchgemeinden aber persönlich und auch organisatorisch zusammengerückt.

 

So wurden verschiedene Veranstaltungen als gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt (z.B. die Familienkirche, der Spur-8-Glaubenskurs oder die Jugendwoche), wobei aber immer eine Gemeinde die formelle Verantwortung übernehmen musste. Das hatte z.B. zur Folge, dass über kompliziertes Berechnungsverfahren die finanziellen Aufwendungen untereinander abgerechnet werden mussten. Solche Dinge lassen sich in einer vereinigten Gemeinde deutlich einfacher bewerkstelligen.

 

Die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst sind in einem Schwesternkirchverhältnis in der sogenannten „anstellenden Gemeinde“ – bei uns die Auferstehungskirchgemeinde – angestellt. Sie sollen und dürfen ihren Dienst prinzipiell in allen Schwesterkirchgemeinden tun. Mitarbeitende in der Verwaltung oder in technischen Diensten dürfen nur in der Gemeinde arbeiten, mit der sie einen Arbeitsvertag haben. Das hat zur Folge, dass in unserem Schwesterkirchverhältnis mindestens ein Mitarbeiter zwei Arbeitsverträge hat. Und der Hausmeister der einen Gemeinde darf nicht in einer anderen Gemeinde aushelfen; sonst treten steuerrechtliche Probleme auf.

 

Zudem wachsen die bürokratischen Anforderungen ständig. Viele Vorgänge müssen viermal bearbeitet werden. In einer gemeinsamen Verwaltung sind diesbezüglich Synergieeffekte zu erwarten.

 

Dass die Vereinigung zum 1. Januar 2026 angestrebt wird hat zunächst mit dem Haushaltjahr zu tun, dass immer am 1. Januar eines Jahres beginnt. Der Haushaltplan einer vereinigten Gemeinde muss also auch zum 1. Januar starten. Dass die Vereinigung genau im Jahr 2026 beginnt, hat damit zu tun, dass diesem Jahr in der ganzen Landeskirche die Kirchenvorstände neu zu wählen sind. So kann einigermaßen am Beginn des gemeinsamen Gemeindelebens ein neuer Kirchenvorstand gewählt werden. Das neue Ortsgesetz zur Wahl des Kirchenvorstands wird Bestimmungen enthalten, die sicherstellen, dass alle Gemeindebereiche ausreichend im Kirchenvorstand vertreten sind.